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Chancen für Private

Mach mit!

Förderchancen für Privatpersonen

Gefördert werden vor allem die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden – einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen. Auch Um- und Nachnutzungsprojekte oder die Anpassung solcher Gebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten sind förderfähig. 

Was wird gefördert?

Welche Merkmale Gebäude aufweisen müssen, um als ortsbild- oder landschaftsprägend zu gelten, legt der baulich-gestalterische Handlungsrahmen fest. Er ist Teil des Dorfentwicklungsplans. Einen ersten Einblick in den Ablauf der Förderung gibt das Video. Die Details sind im Dorfentwicklungsplan nachzulesen. 

Förderquoten für private Maßnahmen

Aktuell gelten folgende Förderquoten (Stand Juni 2024 / Änderungen vorbehalten!):

Fördersatz i.d.R. 35 %

plus 5 % LEADER-Bonus = 40 %

Maximale Förderung: 50.000 bis 200.000 € - je nach Maßnahme. Die beantragte Förderung muss mindestens 2.500 € betragen. Die Förderung bezieht sich auf Nettokosten.

Wichtig

Antragsstichtag: 30. September (jährlich)

Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Bewilligung der Fördermittel vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorliegt!

Ansprechpartner

Thomas Honnigfort

    • Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer

    • 05932 - 503 515

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Alfons Brümmer

    • Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer

      • 05952 -98881

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