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Chancen für Private

Mach mit!

Förderchancen für Privatpersonen

Gefördert werden vor allem die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden – einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen. Auch Um- und Nachnutzungsprojekte oder die Anpassung solcher Gebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten sind förderfähig. Welche Merkmale Gebäude aufweisen müssen, um als orts- oder landschaftsprägend zu gelten, legt der baulich-gestalterische Handlungsrahmen fest. Er ist Teil des Dorfentwicklungsplans.

Förderquoten für private Maßnahmen

Aktuell gelten folgende Förderquoten (Stand März 2023 / Änderungen vorbehalten!):

Fördersatz i.d.R. 35 %

plus 5 % LEADER-Bonus = 40 %

Achtung: Zuschusshöchstbeträge für Projekte sind zu beachten und die beantragte Förderung muss mindestens 2.500 € betragen.

Die Förderung bezieht sich auf Nettokosten.

Ansprechpartner

Thomas Honnigfort

    • Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer

    • 05932 - 503 515

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Alfons Brümmer

    • Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer

      • 05952 -98881

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