Gefördert werden vor allem die Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden Gebäuden – einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen. Auch Um- und Nachnutzungsprojekte oder die Anpassung solcher Gebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten sind förderfähig. Welche Merkmale Gebäude aufweisen müssen, um als orts- oder landschaftsprägend zu gelten, legt der baulich-gestalterische Handlungsrahmen fest. Er ist Teil des Dorfentwicklungsplans.
Förderquoten für private Maßnahmen
Aktuell gelten folgende Förderquoten (Stand März 2023 / Änderungen vorbehalten!):
Fördersatz i.d.R. 35 %
plus 5 % LEADER-Bonus = 40 %
Achtung: Zuschusshöchstbeträge für Projekte sind zu beachten und die beantragte Förderung muss mindestens 2.500 € betragen.
Die Förderung bezieht sich auf Nettokosten.
Ansprechpartner
Thomas Honnigfort
Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer
05932 - 503 515
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Alfons Brümmer
Bürogemeinschaft Honnigfort & Brümmer
05952 -98881
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Kontakt
Dr. Annette Wilbers-Noetzel
pro-t-in GmbH
0591 964943212
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